Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Pauly GmbH gelten für alle Lieferungen* und Dienstleistungen, die Pauly GmbH gegenüber dem Vertragspartner erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde

2. Vertragsabschluss

Verträge kommen erst durch eine schriftliche Annahmeerklärung bzw. Auftragsbestätigung durch Pauly GmbH oder durch tatsächliche Erfüllung zustande. Unsere Angebote sind freibleibend. Pauly GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit seine Angebote abzuändern oder zu wiederufen.

3. Lieferfristen und Lieferort

Falls nicht anders Vereinbart gilt für sämtliche Leistungen von Pauly GmbH die Leistung „ab Werk Leingarten.“ Pauly GmbH erfüllt seine Leistungspflicht durch Bereitstellung der verpackten Ware im Lager am Sitz von Pauly GmbH zur Abholung durch den Vertragspartner. Ab diesem Zeitpunkt gehen sämtliche Gefahren auf den Vertragspartner über. Ist eine Lieferung durch die Fa. Pauly GmbH erwünscht erfolgen die Verladung und Versand unversichert auf Gefahr des Empfängers.

Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Ansonsten sind Liefertermine und Lieferfristen als Information über den Zeitpunkt der voraussichtlichen Lieferung zu betrachten. Auch bei vereinbarten Lieferfristen besteht keine Haftung für Schäden, die aus Verzögerungen resultieren. Eine Rücktrittserklärung des Vertragspartner aufgrund der Nichteinhaltung eines Lieferzeitpunktes ist nur dann zulässig, wenn Pauly GmbH eine Nachfrist zur Erfüllung von zumindest 4 Wochen gesetzt wurde.

4. Annahmeverzug

Wird der bestellte Gegenstand nicht vereinbarungsgemäß abgenommen, so kann der Lieferer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Bei Rückgabe, Nichtannahme und Rücktritt durch den Besteller bei vertretbaren Waren erheben wir neben der entstandenen wertmäßig beim Lieferer genau zu erfassenden Kosten eine Pauschale von 15% des Auftragswertes für die Verwaltungstätigkeit und für entgangenen Gewinn.

5. Zahlungsbedingungen

Die Preise zuzüglich Mehrwertsteuer gelten ab Werk inklusive Verpackung, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind. Die Preisstellung erfolgt in EURO. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Im Falle des Verzuges ist der Vertragspartner zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8% jährlich sowie zum Ersatz des darüber hinaus verursachten Schadens verpflichtet.

Pauly GmbH ist berechtigt Lieferungen zurückzuhalten, solange Rechnungsforderungen gegenüber dem Vertragspartner ganz oder teilweise offen stehen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen gegenüber Pauly GmbH und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von Pauly GmbH nicht anerkannter Mängel, sind ausgeschlossen.

6. Haftung für Mängel

Für Mängel zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet der Lieferer in der Weise, dass er nach seiner Wahl alle diejenigen Teile oder Leistungen
unentgeltlich entweder nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen hat, die innerhalb der gesetzlichen oder vereinbarten Gewährleistungsfrist nachweisbar infolge eines vor Gefahrenübergang liegenden und vom Lieferer zu vertretenden Umstandes unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.

 

 

Die Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferer unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Lässt der Lieferer eine ihm gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel zu beseitigen, verweigert er die Nachbesserung oder Ersatzlieferung, oder schlagen diese fehl, oder werden ihm diese unmöglich, so hat der Besteller nach seiner Wahl das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

Von der Mängelhaftung sind die Schäden ausgenommen, die auf natürliche Abnutzung beruhen, sowie Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhaften oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, Umgebungstemperaturen die über 28°C liegen, sowie durch nicht vom Hersteller gelieferten Betriebsmittel auftreten.

Die Missachtung der, im Betriebshandbuch des Gefahrgutes vorgegebenen Betriebsmittelhersteller bzw. Betriebsmittel-lieferanten, Betriebsmittel, Dosierung bzw. Konzentration sowie der Einsatz von Ersatzteile welche nicht von PAULY GmbH hergestellt, geliefert oder vorgegeben wurden, führt zum sofortigen Verlust der Gewährleistungsansprüche für die von PAULY GmbH gelieferten Geräte und Anlagen.

Die Nichteinhaltung aller im Betriebshandbuch aufgelisteten Vorgaben hinsichtlich Betriebsmodi,  Betriebsmittel und Ersatzteile führt zum Verlust der zugesicherten Eigenschaften des Gefahrgutes.

Durch vom Besteller oder einem unbefugten Dritten vorgenommene Änderungen bzw. nicht betriebshandbuch-konformen Betrieb des Gefahrgutes und/oder Instand-setzungsarbeiten wird die Haftung für daraus entstehende Folgen aufgehoben.

.Weitere Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweil in Fälle des Vorsatzes, der groben Fahrläs-sigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.

7. Eigentumsvorbehalt

Die von Pauly GmbH gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten des Vertragspartners, auch wenn diese aus anderen Verträgen entstanden sind, im Vorbehaltseigentum von Pauly GmbH. Bei Verzug des Vertragspartners mit Zahlungen ist Pauly GmbH berechtigt, die unverzügliche Zurückstellung der in ihrem vorbehaltenen Eigentum stehenden Waren vorzunehmen, ohne eine Vertragsauflösung oder Nachfristsetzung erklären zu müssen.

Der Vertrgspartner erklärt sich damit einverstanden, dass Pauly GmbH die Rückholung der Produkte ohne vorhergehende Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe vornehmen kann. Bei Weiteräußerung unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkten erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den Erwerber. Die Kaufpreisforderung des Vertragspartners gegenüber dem Erwerber gilt zur Sicherstellung der Kaufpreisforderung an Pauly GmbH abgetreten.

8. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Heilbronn. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Heilbronn. Der Lieferer ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

Für die vertraglichen Beziehungen gilt das deutsche Recht unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze und des UN-Kaufrechts. Die deutsche Textfassung der Vereinbarung ist Maßgebend.

9. Auslandsgeschäfte

Es gelten unsere besonderen EXPORT-Geschäftsbedingungen

Ergänzungsbestimmungen für die
* Trinkwasserentkeimungsanlagen


Gerichtsstand ist Heilbronn, Deutschland
Gültig ab Januar 2009

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